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   BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89   

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https://dejure.org/1990,4078
BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89 (https://dejure.org/1990,4078)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1990 - III ZR 67/89 (https://dejure.org/1990,4078)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1990 - III ZR 67/89 (https://dejure.org/1990,4078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichtverletzung bei fehlerhafter Bekanntgabe eines Bebauungsplanes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89
    Es richtet sich nämlich an den Kreis derjenigen, die aus welchen Gründen auch immer an der Planung interessiert sind und durch die Bekanntmachung den "Anstoß" erhalten sollen, ihre Bedenken und Anregungen in das Planungsverfahren einzubringen (BVerwGE 55, 369, 376; 69, 344, 345/346).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89
    Es richtet sich nämlich an den Kreis derjenigen, die aus welchen Gründen auch immer an der Planung interessiert sind und durch die Bekanntmachung den "Anstoß" erhalten sollen, ihre Bedenken und Anregungen in das Planungsverfahren einzubringen (BVerwGE 55, 369, 376; 69, 344, 345/346).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89
    a) Im Urteil vom 11. Mai 1989 ( III ZR 88/87 = NJW 1990, 245, 246 unter III. 2. der Entscheidungsgründe) hat der Senat inzwischen entschieden, daß die fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans nach § 12 BBauG, die zur Nichtigkeit des Planes führt, keine Verletzung drittgerichteter Amtspflichten gegenüber den Planbetroffenen darstelle, da diese Pflicht (lediglich) gegenüber "jedermann" bestehe.
  • LG Frankfurt/Main, 25.03.2019 - 4 O 307/18

    Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse

    Dies gilt beispielsweise für die Pflichten, die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB; BGH BayVBl 1991, 187), die Genehmigung des Bebauungsplans ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB; BGH NJW 1990, 245), den Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB; BGHZ 84, 292, 300; Staudinger/Wöstmann Neubearbeitung 2013, § 839 BGB, Rn. 550; a.A. Münchener Kommentar-Papier/Shirvani, 7. Aufl. 2017, § 839 BGB, Rn. 261).
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 141/95

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

    Da der Kläger erst am 18. September 1988 seine Anlage tätigte, war er durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, eine Aufhebung der Beschlagnahme zu beantragen und das Verfahren am 2. Mai 1988 einzustellen, nicht unmittelbar betroffen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. September 1990 - III ZR 67/89 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 32).
  • LG München I, 21.11.2018 - 15 O 19893/17

    Kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer

    Dies gilt beispielsweise für die Pflichten, die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB; BGH BayVBl 1991, 187), die Genehmigung des Bebauungsplans ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB; BGH NJW 1990, 245), den Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB; BGHZ 84, 292, 300; Staudinger/Wöstmann Neubearbeitung 2013, § 839 BGB, Rn. 550; a.A. Münchener Kommentar-Papier/Shirvani, 7. Aufl. 2017, § 839 BGB, Rn. 261).
  • BGH, 04.07.1991 - III ZR 311/89

    Aufstellung von Bebauungsplänen als Amtspflichtverletzung der Gemeinde -

    Auf die Verletzung dieser Pflichten läßt sich indes der Amtshaftungsanspruch der Kläger nicht stützen, da in der Rechtsprechung des Senats anerkannt ist, daß sie nicht drittgerichtet i.S. des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB sind (vgl. zur Verletzung des Gebots, den Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln: Senatsurteil BGHZ 84, 292, 300 f; zur Verletzung der Bekanntmachungspflichten: Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245, 246 unter III. 2. der Entscheidungsgründe = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 15; ferner Senatsbeschluß vom 27. September 1990 - III ZR 67/89 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 32 = BayVBl 1991, 187).
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